Norm
StPO §292Rechtssatz
Der Angeklagte bringt sich durch das von seinem Verteidiger zu verantwortende Unterlassen einer Rüge um die Möglichkeit, aus der fehlerhaften Gerichtsbesetzung im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eine Neudurchführung des Verfahrens zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128868Im RIS seit
06.08.2013Zuletzt aktualisiert am
06.08.2013