Norm
StGB §57Rechtssatz
Wenn das Berufungsgericht aufgrund der erstinstanzlichen Feststellungen Verjährung der Strafbarkeit annimmt, hat es aufgrund materieller Nichtigkeit in der Sache selbst mit Freispruch vorzugehen, nicht aber die Sache an das Erstgericht zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128871Im RIS seit
06.08.2013Zuletzt aktualisiert am
06.08.2013