Norm
StGB §58 Abs3 Z2Rechtssatz
Die Einbringung der Anklage bewirkt eine Fortlaufhemmung der Verjährungsfrist auch dann, wenn sie beim örtlich unzuständigen Gericht erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128870Im RIS seit
06.08.2013Zuletzt aktualisiert am
06.08.2013