RS OGH 2013/5/28 8ObA31/13m

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Veröffentlicht am 28.05.2013
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Rechtssatz

Eine Austauschkündigung, bei der ein Stammarbeitnehmer gekündigt und auf seinem Arbeitsplatz durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt wird, ist nichtig. Liegen der Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei gleichzeitiger Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers aber sachliche und für den Beschäftigerbetrieb wichtige Gründe, wie etwa Rationalisierungsmaßnahmen, zugrunde, so ist die Kündigung des Stammarbeitnehmers im Allgemeinen nicht mit Nichtigkeit bedroht.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 28.05.2013 8 ObA 31/13m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128914

Im RIS seit

20.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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