Norm
StPO §58Rechtssatz
Im bloßen Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe kann keine (schlüssige) Erklärung erblickt werden, die aktuelle Verteidigervollmacht zu kündigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128605Im RIS seit
09.04.2013Zuletzt aktualisiert am
12.08.2013