Norm
RStDG §57 Abs3 Geo §52 Abs2Rechtssatz
Durch gegenüber Prozessparteien abgegebene unsachliche Äußerungen eines Richters über Richterkollegen und durch entgegen § 52 Abs. 2 letzter Satz Geo unter Androhung des Prozessverlusts erfolgte Ausübung von Druck auf die Parteien zum Vergleichsabschluss werden die in § 57 Abs. 3 RStDG genannten richterlichen Pflichten verletzt (siehe auch RS0129297).Durch gegenüber Prozessparteien abgegebene unsachliche Äußerungen eines Richters über Richterkollegen und durch entgegen Paragraph 52, Absatz 2, letzter Satz Geo unter Androhung des Prozessverlusts erfolgte Ausübung von Druck auf die Parteien zum Vergleichsabschluss werden die in Paragraph 57, Absatz 3, RStDG genannten richterlichen Pflichten verletzt (siehe auch RS0129297).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000112Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
24.04.2014