RS OGH 2014/3/4 Ds26/13

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Veröffentlicht am 04.03.2014
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Norm

RStDG §57 Abs3
Geo §52 Abs2

Rechtssatz

Durch gegenüber Prozessparteien abgegebene unsachliche Äußerungen eines Richters über Richterkollegen und durch entgegen § 52 Abs 2 letzter Satz Geo unter Androhung des Prozessverlustes erfolgte Ausübung von Druck auf die Parteien zum Vergleichsabschluss werden die in § 57 Abs 3 RStDG genannten richterlichen Pflichten verletzt.

Entscheidungstexte

  • Ds 26/13
    Entscheidungstext OGH 04.03.2014 Ds 26/13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129297

Im RIS seit

27.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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