Norm
UWG §1a Abs3Rechtssatz
Eine in der Werbung verwendeter Imperativ weist jedenfalls eine ausreichende Nachdrücklichkeit auf und ist damit als direkte Aufforderung iSd Z 28 Anh UWEG zu sehen.Eine in der Werbung verwendeter Imperativ weist jedenfalls eine ausreichende Nachdrücklichkeit auf und ist damit als direkte Aufforderung iSd Ziffer 28, Anh UWEG zu sehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128246Im RIS seit
21.12.2012Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013