Norm
EO Art35 KRechtssatz
Die Behauptungs? und Beweislast dafür, dass der ordre public verletzt wurde und dass sich daraus ein Anerkennungshindernis ergibt, trifft auch im Anwendungsbereich der EuInsVO denjenigen, der sich der Anerkennung widersetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129061Im RIS seit
09.12.2013Zuletzt aktualisiert am
10.12.2013