Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Die Zweckwidmung des Krankenhaus?Taggeldes aus einer privaten Krankenversicherung besteht darin, die mit dem stationären Aufenthalt in der Krankenanstalt verbundene Unbill auszugleichen. Diese Leistung dient der Deckung eines abstrakten Bedarfs, der durch den Spitalsaufenthalt entsteht, nicht aber dem Ausgleich konkreter Krankenkosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128528Im RIS seit
21.03.2013Zuletzt aktualisiert am
10.12.2013