RS OGH 2013/8/30 8ObS14/12k, 8ObS16/12d, 8ObS15/12g, 8ObS17/12a, 8ObS9/13a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2013
beobachten
merken

Norm

BAG §14
GewO §41
IO §25
  1. BAG § 14 heute
  2. BAG § 14 gültig ab 10.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2015
  3. BAG § 14 gültig von 01.08.1978 bis 09.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 232/1978
  1. IO § 25 heute
  2. IO § 25 gültig ab 17.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. IO § 25 gültig von 01.07.2010 bis 16.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010
  4. IO § 25 gültig von 01.10.1997 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997
  5. IO § 25 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 153/1994
  6. IO § 25 gültig von 01.01.1983 bis 28.02.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 656/1993

Rechtssatz

In der Insolvenz des Arbeitgebers kommt es mit dem Verlust des Fortbetriebsrechts der Insolvenzmasse zur ex lege?Beendigung des Arbeitsverhältnisses (hier Lehrverhältnisses). Der Insolvenzverwalter hat nicht nur die Möglichkeit, auf das Fortbetriebsrecht innerhalb der Monatsfrist nach § 44 iVm § 43 Abs 3 GewO mit der Wirkung ex tunc zu verzichten, sondern er kann darüber hinaus auch außerhalb der genannten Monatsfrist das Fortbetriebsrecht mit der Wirkung ex nunc zurücklegen. Diese Verfügungen des Insolvenzverwalters lassen die Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers unberührt.In der Insolvenz des Arbeitgebers kommt es mit dem Verlust des Fortbetriebsrechts der Insolvenzmasse zur ex lege?Beendigung des Arbeitsverhältnisses (hier Lehrverhältnisses). Der Insolvenzverwalter hat nicht nur die Möglichkeit, auf das Fortbetriebsrecht innerhalb der Monatsfrist nach Paragraph 44, in Verbindung mit Paragraph 43, Absatz 3, GewO mit der Wirkung ex tunc zu verzichten, sondern er kann darüber hinaus auch außerhalb der genannten Monatsfrist das Fortbetriebsrecht mit der Wirkung ex nunc zurücklegen. Diese Verfügungen des Insolvenzverwalters lassen die Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers unberührt.

Entscheidungstexte

  • RS0128505">8 ObS 14/12k
    Entscheidungstext OGH 19.12.2012 8 ObS 14/12k
  • RS0128505">8 ObS 16/12d
    Entscheidungstext OGH 19.12.2012 8 ObS 16/12d
  • RS0128505">8 ObS 15/12g
    Entscheidungstext OGH 19.12.2012 8 ObS 15/12g
  • RS0128505">8 ObS 17/12a
    Entscheidungstext OGH 19.12.2012 8 ObS 17/12a
  • RS0128505">8 ObS 9/13a
    Entscheidungstext OGH 30.08.2013 8 ObS 9/13a
    Vgl; Beisatz: Im Insolvenzverfahren des AG enden Lehrverhältnisse ex lege mit dem Einlangen der Erklärung des Insolvenzverwalters bei der Gewerbebehörde, das Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse zurückzulegen. Eine allfällige Rückwirkung dieser Erklärung nach § 43 Abs 3 iVm § 44 GewO ist auf das Gewerberecht beschränkt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128505

Im RIS seit

21.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten