Norm
WAG 2007 §75Rechtssatz
Eine zeitliche Begrenzung der Haftung der Anlegerentschädigungseinrichtung für ein ehemaliges Mitglied dahin, dass der Entschädigungsfall innerhalb einer bestimmten Frist ab Konzessionsverlust eintreten müsste, besteht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128908Im RIS seit
20.08.2013Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015