Norm
EG-RL 97/9/EG - Anlegerentschädigungsrichtlinie 397L0009 Art9 Abs1Rechtssatz
Haben Anleger im Liquidationsverfahren eines Fonds, in dem ihr Vermögen vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen veranlagt wurde, nur die Aussicht auf den künftigen Erhalt einer nicht genau bestimmbaren, prozentuellen Quote auf Basis der nachgewiesenen Investition und somit keine Zugriffsmöglichkeit auf die dort noch vorhandenen Vermögenswerte, so ist die Entschädigungsforderung des Anlegers nach dem WAG unabhängig vom Konkursverfahren anzumelden und nach der vorgesehenen Prüfung durch die Entschädigungseinrichtung ohne Rücksichtnahme auf den Verfahrensstand im Konkursverfahren dieses Fonds zur Zahlung fällig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128844Im RIS seit
18.07.2013Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013