Norm
B-KUVG §62 Abs2Rechtssatz
Eine Laserbehandlung übersteigt das Maß des Notwendigen, wenn die Dienstfähigkeit auch mit Brillen oder Kontaktlinsen wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129249Im RIS seit
28.02.2014Zuletzt aktualisiert am
28.02.2014