Norm
UGB §1 Abs2Rechtssatz
Bei einer GmbH & Co KG, deren mit der Komplementärgesellschaft identer Geschäftszweig „An? und Verkauf sowie Verwaltung von Beteiligungen und Immobilien“ ist, liegt eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit iSd § 1 Abs 2 UGB bereits in dem Umstand, dass zur Ausübung eben dieser Tätigkeit auch eine eigene Kapitalgesellschaft, nämlich die Komplementärin, gegründet wurde.Bei einer GmbH & Co KG, deren mit der Komplementärgesellschaft identer Geschäftszweig „An? und Verkauf sowie Verwaltung von Beteiligungen und Immobilien“ ist, liegt eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 2, UGB bereits in dem Umstand, dass zur Ausübung eben dieser Tätigkeit auch eine eigene Kapitalgesellschaft, nämlich die Komplementärin, gegründet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127682Im RIS seit
23.04.2012Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014