Norm
GlBG §21 Abs2 Z3Rechtssatz
Die Voraussetzung des § 21 Abs 2 Z 3 GlBG sind nur dann verwirklicht, wenn durch die Verhaltensweise ein gewisser, das Umfeld kennzeichnender Zustand geschaffen oder bezweckt wird.Die Voraussetzung des Paragraph 21, Absatz 2, Ziffer 3, GlBG sind nur dann verwirklicht, wenn durch die Verhaltensweise ein gewisser, das Umfeld kennzeichnender Zustand geschaffen oder bezweckt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127636Im RIS seit
02.04.2012Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014