RS OGH 2013/11/26 9ObA21/12x, 9ObA110/13m

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Veröffentlicht am 26.11.2013
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Norm

GlBG §21 Abs2 Z3

Rechtssatz

Die Voraussetzung des § 21 Abs 2 Z 3 GlBG sind nur dann verwirklicht, wenn durch die Verhaltensweise ein gewisser, das Umfeld kennzeichnender Zustand geschaffen oder bezweckt wird.Die Voraussetzung des Paragraph 21, Absatz 2, Ziffer 3, GlBG sind nur dann verwirklicht, wenn durch die Verhaltensweise ein gewisser, das Umfeld kennzeichnender Zustand geschaffen oder bezweckt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127636

Im RIS seit

02.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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