RS OGH 2013/11/28 2Ob157/12w, 6Ob173/13d

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Veröffentlicht am 28.11.2013
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Rechtssatz

Schuldner nach § 1042 ABGB ist, wer aus welchem Rechtsgrund immer zur Leistung verpflichtet war und sich diese ? endgültig oder vorläufig ? erspart.Schuldner nach Paragraph 1042, ABGB ist, wer aus welchem Rechtsgrund immer zur Leistung verpflichtet war und sich diese ? endgültig oder vorläufig ? erspart.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128594

Im RIS seit

05.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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