Rechtssatz
Schuldner nach § 1042 ABGB ist, wer aus welchem Rechtsgrund immer zur Leistung verpflichtet war und sich diese ? endgültig oder vorläufig ? erspart.Schuldner nach Paragraph 1042, ABGB ist, wer aus welchem Rechtsgrund immer zur Leistung verpflichtet war und sich diese ? endgültig oder vorläufig ? erspart.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128594Im RIS seit
05.04.2013Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015