Norm
EO §55aRechtssatz
Hat das vom Grundbuchsgericht verschiedene Bewilligungsgericht auf ein sich aus dem Grundbuch ergebendes Bewilligungshindernis (hier: Belastungs? und Veräußerungsverbot) erkennbar nicht Bedacht genommen, hat das Grundbuchsgericht den Vollzug der bewilligten Eintragung abzulehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129430Im RIS seit
07.07.2014Zuletzt aktualisiert am
07.07.2014