Norm
IO §156Rechtssatz
Auch die Voraussetzungen der (ausnahmsweisen) Betreibung einer Konkursforderung nach Konkursaufhebung in voller Höhe sind daher auch bei Betreibung eines verwaltungsbehördlichen Exekutionstitels von den ordentlichen Gerichten zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129377Im RIS seit
14.05.2014Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014