Norm
GlBG §3Rechtssatz
Werden Kriterien für eine weniger günstige Behandlung herangezogen, die nur von einem Geschlecht erfüllt werden können, wie etwa eine Schwangerschaft, stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129463Im RIS seit
25.07.2014Zuletzt aktualisiert am
25.07.2014