Norm
BPGG §9 Abs2Rechtssatz
Erfolgt vor Fristablauf die bescheidmäßige Herabsetzung des befristet zuerkannten Pflegegelds und wird die Befristung nicht neuerlich erwähnt, kann daraus nicht zwingend auf die unbefristete Weitergewährung geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129519Im RIS seit
09.09.2014Zuletzt aktualisiert am
09.09.2014