Norm
EStG §108g Abs1 Z2Rechtssatz
Die §§ 108g Abs 1 Z 2 und 108i Abs 1 EStG derogieren den §§ 165 Abs 1, 178 Abs 1 VersVG. Die Prämienrückforderung einer im Rahmen der staatlich geförderten „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge“ (PZV) abgeschlossenen Lebensversicherung ist innerhalb von zumindest zehn Jahren ausgeschlossen.Die Paragraphen 108 g, Absatz eins, Ziffer 2 und 108 i Absatz eins, EStG derogieren den Paragraphen 165, Absatz eins, 178, Absatz eins, VersVG. Die Prämienrückforderung einer im Rahmen der staatlich geförderten „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge“ (PZV) abgeschlossenen Lebensversicherung ist innerhalb von zumindest zehn Jahren ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127200Im RIS seit
15.11.2011Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015