RS OGH 2014/5/21 3Ob42/14v

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Veröffentlicht am 21.05.2014
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Norm

IPRG §35
Rom I-VO Art17

Rechtssatz

Bei der Aufrechnung sind das Bestehen der Gegenforderung und - wenn dies nach dem Statut der Hauptforderung erforderlich ist - deren Fälligkeit selbstverständlich nach dem auf die Gegenforderung anzuwendenden Recht zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • RS0129546">3 Ob 42/14v
    Entscheidungstext OGH 21.05.2014 3 Ob 42/14v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129546

Im RIS seit

16.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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