Norm
MRK Art9Rechtssatz
Bei der Kündigung von kirchlichen Arbeitnehmern aus Glaubensgründen ist eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Recht der Arbeitnehmer auf Achtung ihres Privatlebens einerseits und dem Recht der Glaubensgemeinschaft auf Achtung ihrer Religionsfreiheit andererseits.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2010:RS0128082Im RIS seit
14.09.2012Zuletzt aktualisiert am
15.12.2016