Norm
StPO §285 Abs2Rechtssatz
Die Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde kann nur einmal verlängert werden. Einer weiteren Entscheidung in der Sache über einen Antrag auf Verlängerung der Ausführungsfrist steht res iudicata entgegen, sodass jeder weitere Antrag zurückzuweisen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127793Im RIS seit
05.07.2012Zuletzt aktualisiert am
03.11.2014