Norm
BDG Anl1Rechtssatz
Die Entlohnung eines Vertragsbediensteten richtet sich primär nach den Einstufungserfordernissen in allfälligen zwingenden Qualifikationsvorschriften für die Einstufung in eine Verwendungs? bzw Entlohnungsgruppe. Die Frage, ob bestimmte Unterrichtsgegenstände miteinander verwandt sind, ist anhand eines Vergleichs der jeweiligen Lehrpläne zu klären. Dies ist zu bejahen, wenn die Lehrinhalte der zu vergleichenden Unterrichtsgegenstände derartige Ähnlichkeiten aufweisen, dass sie im Grunde miteinander vergleichbar sind. Die Fächer „Darstellung und Komposition“, „Entwurf“ und „Technologie und Phänomenologie“ an einer HTL für Kunst und Design können im Allgemeinen als mit dem Unterrichtsgegenstand „bildnerische Erziehung“ an einer AHS verwandt qualifiziert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127643Im RIS seit
02.04.2012Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014