Norm
ABGB §879 Abs3 BIIpRechtssatz
Die Regelung, dass die Versicherungssumme nur einmal bezahlt wird, ist jedenfalls dann nicht gröblich benachteiligend, wenn sie sich auf einen Geschäftsfall mit einem Dauerverstoß gegenüber einem geschädigten Dritten mit einem Schaden bezieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SerienschadenklauselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129674Im RIS seit
03.11.2014Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016