RS OGH 2014/7/9 7Ob70/14s

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Veröffentlicht am 09.07.2014
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Norm

ABGB §879 Abs3 BIIp
AVBV 1951 Art3 Abs1 litc
VersVG §149

Rechtssatz

Die Regelung, dass die Versicherungssumme nur einmal bezahlt wird, ist jedenfalls dann nicht gröblich benachteiligend, wenn sie sich auf einen Geschäftsfall mit einem Dauerverstoß gegenüber einem geschädigten Dritten mit einem Schaden bezieht.

Entscheidungstexte

  • RS0129674">7 Ob 70/14s
    Entscheidungstext OGH 09.07.2014 7 Ob 70/14s
    Veröff: SZ 2014/65

Schlagworte

Serienschadenklausel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129674

Im RIS seit

03.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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