Norm
RAO §21aRechtssatz
Verletzt der Treuhänder den zwischen ihm und den Werkunternehmer geschlossenen Treuhandvertrag dadurch, dass er die auf dem Treuhandkonto eingehenden Zahlungen nicht einbehält, sondern mit dem Werkbesteller überweist, sodass der Werklohn offenbleibt, liegt ein Dauerverstoß und damit nur ein einziger Versicherungsfall vor. Dieser tritt mit der ersten treuwidrigen Überweisung an den Werkbesteller ein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SerienschadenklauselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129673Im RIS seit
03.11.2014Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016