Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Nach der Regelung des § 140 ABGB haben nicht selbsterhaltungsfähige Kinder gegenüber ihren (ehelichen oder unehelichen) Eltern Anspruch auf angemessenen Unterhalt, zu dessen Deckung jeder Elternteil entsprechend seiner Leistungspflicht („nach ihren Kräften“) anteilig beizutragen hat.Nach der Regelung des Paragraph 140, ABGB haben nicht selbsterhaltungsfähige Kinder gegenüber ihren (ehelichen oder unehelichen) Eltern Anspruch auf angemessenen Unterhalt, zu dessen Deckung jeder Elternteil entsprechend seiner Leistungspflicht („nach ihren Kräften“) anteilig beizutragen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126096Im RIS seit
09.09.2010Zuletzt aktualisiert am
07.10.2014