RS OGH 2014/9/17 Bsw3976/05, 4Ob115/14m

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Veröffentlicht am 17.09.2014
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Norm

MRK Art14

Rechtssatz

Das Fehlen einer ehelichen Verbindung zwischen zwei Elternteilen stellt einen Aspekt des persönlichen „Status“ iSv. Art. 14 EMRK dar.Das Fehlen einer ehelichen Verbindung zwischen zwei Elternteilen stellt einen Aspekt des persönlichen „Status“ iSv. Artikel 14, EMRK dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2010:RS0128099

Im RIS seit

18.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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