Norm
MRK Art14Rechtssatz
Das Fehlen einer ehelichen Verbindung zwischen zwei Elternteilen stellt einen Aspekt des persönlichen „Status“ iSv. Art. 14 EMRK dar.Das Fehlen einer ehelichen Verbindung zwischen zwei Elternteilen stellt einen Aspekt des persönlichen „Status“ iSv. Artikel 14, EMRK dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2010:RS0128099Im RIS seit
18.09.2012Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014