RS OGH 2014/9/30 10ObS92/14y

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Veröffentlicht am 30.09.2014
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Norm

ASVG §208
  1. ASVG § 208 heute
  2. ASVG § 208 gültig ab 01.01.1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 31/1973

Rechtssatz

Bestand vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, die die Rehabilitation in Anstaltspflege notwendig machte, noch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit und damit auch kein Bezug von Versehrtenrente, ruht der Anspruch auf Versehrtenrente für die Dauer der Anstaltspflege; dies gilt auch dann, wenn die Anstaltspflege nicht unmittelbar an den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit anschließt.

Entscheidungstexte

  • RS0129815">10 ObS 92/14y
    Entscheidungstext OGH 30.09.2014 10 ObS 92/14y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129815

Im RIS seit

27.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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