RS OGH 2014/10/2 5Ob233/09i, 2Ob210/13s

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Veröffentlicht am 02.10.2014
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Rechtssatz

Mangels Verletzung eines dinglichen Rechts des Liegenschaftseigentümers kann die Beseitigung einer Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG nicht mit Löschungsklage geltend gemacht werden.Mangels Verletzung eines dinglichen Rechts des Liegenschaftseigentümers kann die Beseitigung einer Anmerkung nach Paragraph 40, Absatz 2, WEG nicht mit Löschungsklage geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126086

Im RIS seit

01.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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