Norm
GlBG §17Rechtssatz
Ein Ausschlusskriterium, wonach eine Bewerbung nicht zu berücksichtigen sei, wenn der Bewerber das 55. Lebensjahr vollendet habe, stellt eine Altersdiskriminierung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127102Im RIS seit
10.10.2011Zuletzt aktualisiert am
22.05.2015