RS OGH 2014/10/29 9ObA13/12w, 9ObA100/14t

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Veröffentlicht am 29.10.2014
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Norm

KollV für das Güterbeförderungsgewerbe Art12 Z1

Rechtssatz

Allein die Übergabe der Tachographenscheibe stellt noch keine schriftliche Geltendmachung iSd Art 12 Z 1 des KV für das Güterbeförderungsgewerbe dar.Allein die Übergabe der Tachographenscheibe stellt noch keine schriftliche Geltendmachung iSd Artikel 12, Ziffer eins, des KV für das Güterbeförderungsgewerbe dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127598

Im RIS seit

27.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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