Norm
KollV für das Güterbeförderungsgewerbe Art12 Z1Rechtssatz
Allein die Übergabe der Tachographenscheibe stellt noch keine schriftliche Geltendmachung iSd Art 12 Z 1 des KV für das Güterbeförderungsgewerbe dar.Allein die Übergabe der Tachographenscheibe stellt noch keine schriftliche Geltendmachung iSd Artikel 12, Ziffer eins, des KV für das Güterbeförderungsgewerbe dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127598Im RIS seit
27.03.2012Zuletzt aktualisiert am
12.01.2015