Norm
ASVG §255 Abs2Rechtssatz
Die mit der Novellierung des § 255 Abs 2 ASVG idF BGBl I 111/2010 eingeführte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung eines Berufsschutzes provoziert mit der unzweifelhaften Ausdrucksweise des Gesetzes in seinem wörtlichen (nächstliegenden) Verständnis keine offenbaren Wertungswidersprüche in der Rechtsordnung, ist mit dem bestehenden Wertungskonsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft nicht unvereinbar und läuft auch der "Natur der Sache" nicht zuwider.Die mit der Novellierung des Paragraph 255, Absatz 2, ASVG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 111 aus 2010, eingeführte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung eines Berufsschutzes provoziert mit der unzweifelhaften Ausdrucksweise des Gesetzes in seinem wörtlichen (nächstliegenden) Verständnis keine offenbaren Wertungswidersprüche in der Rechtsordnung, ist mit dem bestehenden Wertungskonsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft nicht unvereinbar und läuft auch der "Natur der Sache" nicht zuwider.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129870Im RIS seit
04.03.2015Zuletzt aktualisiert am
04.03.2015