RS OGH 2014/11/25 10Ob20/13h, 10Ob22/14d, 10Ob63/14h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2014
beobachten
merken

Norm

ABGB aF §140 Be
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs2 Be
UVG §1
UVG §3

Rechtssatz

Wenngleich ein einmaliger Sonderbedarf mangels „laufender Zahlung“  einer Bevorschussung nicht zugänglich ist, kann ein (aufgrund einer Behinderung) laufend gegebener Mehrbedarf als Bestandteil laufenden gesetzlichen Unterhalts im Rahmen der gesetzlichen Grenzen bevorschusst werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128952

Im RIS seit

02.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten