Norm
ABGB aF §140 BeRechtssatz
Wenngleich ein einmaliger Sonderbedarf mangels „laufender Zahlung“ einer Bevorschussung nicht zugänglich ist, kann ein (aufgrund einer Behinderung) laufend gegebener Mehrbedarf als Bestandteil laufenden gesetzlichen Unterhalts im Rahmen der gesetzlichen Grenzen bevorschusst werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128952Im RIS seit
02.09.2013Zuletzt aktualisiert am
06.12.2019