RS OGH 2014/12/23 1Ob187/11y, 1Ob218/14m

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Veröffentlicht am 23.12.2014
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Norm

B-GBG §17 Abs1
B-GBG §18a Abs1
B-GBG §20 Abs3

Rechtssatz

Bewirbt sich ein Richter auf eine ausgeschriebene Planstelle eines Hofrats des Verwaltungsgerichtshofs, geht es um einen „beruflichen Aufstieg“ iSd § 18a Abs 1 B?GBG und nicht um die „Begründung eines Dienstverhältnisses“ iSd § 17 Abs 1 B?GBG. Ersatzansprüche wegen Diskriminierung sind daher im Verwaltungsweg geltend zu machen (§ 20 Abs 3 Satz 3 B?GBG).Bewirbt sich ein Richter auf eine ausgeschriebene Planstelle eines Hofrats des Verwaltungsgerichtshofs, geht es um einen „beruflichen Aufstieg“ iSd Paragraph 18 a, Absatz eins, B?GBG und nicht um die „Begründung eines Dienstverhältnisses“ iSd Paragraph 17, Absatz eins, B?GBG. Ersatzansprüche wegen Diskriminierung sind daher im Verwaltungsweg geltend zu machen (Paragraph 20, Absatz 3, Satz 3 B?GBG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127985

Im RIS seit

29.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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