Rechtssatz
Ein auf die Leistung an mehrere Kläger zur gesamten Hand gerichtetes Klagebegehren begreift als Minus den Zuspruch an nur einen der Kläger in sich, wenn dieser in Ermangelung einer Gläubigermehrheit allein zur Geltendmachung des Anspruchs legitimiert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129986Im RIS seit
04.05.2015Zuletzt aktualisiert am
07.03.2017