Norm
AußStrG §10 Abs3Rechtssatz
Um dem Gericht die Bestimmung eines Wohnungseigentümers zwecks eigenhändiger Zustellung des verfahrensleitenden Antrags zu ermöglichen, reicht die Vorlage eines aktuellen Grundbuchsauszugs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129984Im RIS seit
27.04.2015Zuletzt aktualisiert am
27.04.2015