RS OGH 2015/2/17 4Ob187/14z

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Veröffentlicht am 17.02.2015
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Die fortdauernde Bereithaltung der Bildberichterstattung über eine gegen den Kläger erhobene Mordanklage im Online?Archiv des Mediums, in dem dieser Bericht in der Druck? und der Online?Ausgabe erschienen ist, über den Zeitpunkt der Beendigung des Strafverfahrens hinaus, ist nur dann durch das Veröffentlichungsinteresse im Sinn der Meinungs? und Medienfreiheit gerechtfertigt, wenn zugleich und räumlich verbunden auf den Freispruch von der Mordanklage hingewiesen wird.

Entscheidungstexte

  • RS0130038">4 Ob 187/14z
    Entscheidungstext OGH 17.02.2015 4 Ob 187/14z
    Veröff: SZ 2015/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130038

Im RIS seit

17.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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