Norm
ElWOG §25 Abs14Rechtssatz
Nach der Aufhebung des § 25 Abs 4 ElWOG 1998 und der SNT?VO für die Jahre 2009 bis 2011 stellt § 25 Abs 14 ElWOG 1998 eine geeignete Grundlage für den Anspruch des Regelzonenführers auf Ersatz seines Aufwands für Systemdienstleistungen gegenüber den Erzeugern dar.Nach der Aufhebung des Paragraph 25, Absatz 4, ElWOG 1998 und der SNT?VO für die Jahre 2009 bis 2011 stellt Paragraph 25, Absatz 14, ElWOG 1998 eine geeignete Grundlage für den Anspruch des Regelzonenführers auf Ersatz seines Aufwands für Systemdienstleistungen gegenüber den Erzeugern dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129470Im RIS seit
28.07.2014Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015