Rechtssatz
Indem der Schuldner, der von der Zession nicht verständigt wurde, mit dem Zedenten einen gerichtlichen Vergleich über die zedierte Forderung schließt, findet er sich iSd § 1395 Satz 2 ABGB „sonst“ mit ihm ab.Indem der Schuldner, der von der Zession nicht verständigt wurde, mit dem Zedenten einen gerichtlichen Vergleich über die zedierte Forderung schließt, findet er sich iSd Paragraph 1395, Satz 2 ABGB „sonst“ mit ihm ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130039Im RIS seit
18.06.2015Zuletzt aktualisiert am
18.06.2015