Norm
ADBG 2007 §17 Abs6 S2Rechtssatz
Ein Kläger, der die Entscheidung der Rechtskommission bekämpfte und auch eine für ihn positive Entscheidung der unabhängigen Schiedskommission erwirkte, kann Schadenersatzansprüche, die er auf eine nach seinen Behauptungen unvertretbare Suspendierung seitens der Rechtskommission stützt, unmittelbar vor dem Zivilgericht geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130050Im RIS seit
19.06.2015Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017