RS OGH 2015/2/18 3Ob10/15i (3Ob12/15h)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2015
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Norm

EO §8a
TP 12a
  1. EO § 8a heute
  2. EO § 8a gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2003

Rechtssatz

Ein Titel über Kapital samt Zinsen iHv 8 % "über dem jeweiligen Basiszinssatz" bezieht sich darauf, dass Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geschuldet werden und nicht Zinsen in Höhe des um 8 % erhöhten Basiszinssatzes. Ist der Exekutionstitel so auszulegen, dass damit ein Zinssatz von bestimmten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen wurde, ergibt sich auch die Anwendbarkeit des § 8a EO, wonach die Exekution bezüglich der Zinsen auch dann zu bewilligen ist, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Zahl von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgedrückt wird.Ein Titel über Kapital samt Zinsen iHv 8 % "über dem jeweiligen Basiszinssatz" bezieht sich darauf, dass Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geschuldet werden und nicht Zinsen in Höhe des um 8 % erhöhten Basiszinssatzes. Ist der Exekutionstitel so auszulegen, dass damit ein Zinssatz von bestimmten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen wurde, ergibt sich auch die Anwendbarkeit des Paragraph 8 a, EO, wonach die Exekution bezüglich der Zinsen auch dann zu bewilligen ist, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Zahl von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgedrückt wird.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 18.02.2015 3 Ob 10/15i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130051

Im RIS seit

19.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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