Norm
ZPO §41 D2Rechtssatz
Zu den Kosten des Revisionsverfahrens gehören unter anderem alle Kosten, die durch die Vorbereitung und Einbringung der Revisionsbeantwortung entstanden sind; daher auch die Kosten für den an das Berufungsgericht gestellten, notwendigen und erfolgreichen Antrag auf Zustellung einer Gleichschrift der Revision.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129991Im RIS seit
04.05.2015Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015