RS OGH 2015/3/3 2Ob204/10d, 1Ob17/15d

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Veröffentlicht am 03.03.2015
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Norm

ABGB §1400 C
  1. ABGB § 1400 heute
  2. ABGB § 1400 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Im zweipersonalen Verhältnis begründet die Gutschrift keine abstrakte Verbindlichkeit des Kreditinstituts. Maßgebend ist das der Gutschrift zu Grunde liegende Verhältnis, somit das materiell-rechtliche Verhältnis der Parteien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127415

Im RIS seit

01.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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