Norm
ABGB §1400 CRechtssatz
Das zweipersonale Verhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bank nicht ? wie beim dreipersonalen Verhältnis ? aufgrund eines Überweisungsauftrags einer dritten Person tätig wird, sondern selbst an den Kunden eine Leistung erbringen will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127417Im RIS seit
01.02.2012Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015