Norm
ABGB §1311 IIaRechtssatz
Der Schutzzweck der §§ 44?47 LFG (in der von Ende 2008 bis April 2010 geltenden Fassung) über die Erteilung und den Widerruf der Genehmigung einer Zivilluftfahrerschule sowie die Untersagung des Ausbildungsbetriebs erstreckte sich zwar auf die (Sicherheits?)Interessen der Allgemeinheit und damit insoweit auch auf die Sicherheitsinteressen der Flugschüler, nicht aber auf deren Vermögensinteressen im Fall der Insolvenz der Zivilluftfahrerschule.Der Schutzzweck der Paragraphen 44 ?, 47, LFG (in der von Ende 2008 bis April 2010 geltenden Fassung) über die Erteilung und den Widerruf der Genehmigung einer Zivilluftfahrerschule sowie die Untersagung des Ausbildungsbetriebs erstreckte sich zwar auf die (Sicherheits?)Interessen der Allgemeinheit und damit insoweit auch auf die Sicherheitsinteressen der Flugschüler, nicht aber auf deren Vermögensinteressen im Fall der Insolvenz der Zivilluftfahrerschule.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Austro Control, JAR-FCL, Registrierungsverfahren, RechtswidrigkeitszusammenhangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129982Im RIS seit
27.04.2015Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015