Norm
ABBV Versicherungsmakler Art6.2. litgRechtssatz
Auch wenn sich nach Art 1.1. AVB der Versicherungsschutz auf die gewerblichen Nebenrechte iSd GewO erstreckt, ist die Vermittlung von Secondhand?Polizzen als Tätigkeit eines Vermögensberaters (§ 136a GewO) infolge (generellen) Risikoauschlusses nach Art 6.2. lit g AVB von vornherein nicht gedeckt.Auch wenn sich nach Artikel eins Punkt eins, AVB der Versicherungsschutz auf die gewerblichen Nebenrechte iSd GewO erstreckt, ist die Vermittlung von Secondhand?Polizzen als Tätigkeit eines Vermögensberaters (Paragraph 136 a, GewO) infolge (generellen) Risikoauschlusses nach Artikel 6 Punkt 2, Litera g, AVB von vornherein nicht gedeckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125845Im RIS seit
25.06.2010Zuletzt aktualisiert am
29.07.2015