RS OGH 2015/3/19 6Ob63/14d

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Veröffentlicht am 19.03.2015
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Rechtssatz

Nach Sinn und Zweck einer fremdnützigen Erwerbstreuhand ist von einer konkludent vereinbarten Abnahmepflicht des Treugebers nach Kündigung des Treuhandvertrags auszugehen.

Entscheidungstexte

  • RS0130138">6 Ob 63/14d
    Entscheidungstext OGH 19.03.2015 6 Ob 63/14d
    Beisatz: Mit den Rechtsfolgen eines Annahmeverzugs wäre dem Treuhänder bei Kündigung des Treuhandvertrags nicht gedient. (T1)
    Veröff: SZ 2015/22

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130138

Im RIS seit

03.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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